Revision gegen Urteil nach Hammerangriff auf Schüler
Nach dem Urteil wegen eines Hammerangriffs auf zwei Schüler durch einen 15-Jährigen haben sowohl dessen Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft Revision eingelegt. «Als nächste Schritte stehen jetzt die schriftliche Begründung des Urteils und die sich dann anschließende Begründungsfrist für die Revision an. Dann wird das Verfahren dem Bundesgerichtshof vorgelegt», erläuterte ein Sprecher des Landgerichts Augsburg. Zuvor hatten mehr