Bildungszeit in Baden-Württemberg: Dieser Sonderurlaub für Weiterbildung steht Beschäftigten zu
Kennen Sie Ihren Anspruch auf Weiterbildung? Per Gesetz haben Arbeitnehmer jedes Jahr Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub für Weiterbildung – auch natürlich in er Region Ulm - und kaum jemand nutzt sein Recht. Was genau Bildungsurlaub ist und wie Sie ihn nutzen, erfahren Sie hier.