Die Stadtverwaltung Reutlingen bittet alle Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Sträucher und Hecken entlang der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen zu überprüfen und im Falle von Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer den Rückschnitt durchzuführen bzw. zu veranlassen.