Fünf Jahre Haft – und keine Therapie vor der Abschiebung
Das Landgericht hat die Strafe für einen 32-jährigen Marokkaner nach einer Teilkorrektur durch den Bundesgerichtshof neu gefasst. Wegen eines schweren Raubes bleibt es im Kern bei mehr als fünf Jahren Haft. Eine Drogentherapie lehnte das Gericht ab.