AfD scheitert mit Eilanträgen vor Gericht: Früheres Kino bleibt als Veranstaltungsort verboten
Die AfD darf ein ehemaliges Kino und ihr Büro in Weilheim weiterhin nicht für Veranstaltungen nutzen. Nachdem das Verwaltungsgericht die AfD-Eilanträge gegen die Untersagung abgelehnt hat, sehen sich Stadt und Landratsamt bestätigt.