Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beschließt Vorkaufsrechtsatzung für den Bereich MH-West
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sondersitzung am 31. März 2025 eine Vorkaufsrechtsatzung für einen circa 30 Hektar großen Teilbereich des Projektgebietes Mülheim-West beschlossen. Mit der Vorkaufsrechtsatzung besteht für die Stadt die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht auszuüben, um eine zielgerichtete Entwicklung sicherstellen zu können - sofern Grundstücke im Geltungsbereich der Satzung an Dritte veräußert werden sol