bestattungspflichtige Personen können innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnisnahme ihrer Bestattungspflicht einen Antrag auf Übernahme der erforderlichen Kosten einer würdigen Bestattung bei dem zuständigen Sozialamt stellen. Es erfolgt eine Einkommens- und Vermögensprüfung aller im Haushalt der/des Antragstellerin/Antragstellers lebenden Personen. Eventuell vorhandener Nachlass der verstorbenen Person ist einzusetzen.