Opfer: Menschen mit Behinderung: Berliner Pfleger muss für 70-fachen Missbrauch lange in Haft
Ein Pfleger einer Berliner Einrichtung für Menschen mit Behinderung muss neuneinhalb Jahre in Haft. Er hat dem Urteil zufolge in 70 Fällen Menschen sexuell missbraucht. Das Gericht ordnet, anders als in einem früheren Urteil, eine Sicherungsverwahrung an. Denn die Strafakte des Mannes ist länger.