Vorerst nicht mehr „gesichert rechtsextremistisch“: Was aus der ausgesetzten Hochstufung der AfD folgt
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bis zu einer Gerichtsentscheidung zurückgenommen. Dieser Rückzieher dürfte auch den politischen und medialen Umgang mit der AfD beeinflussen.