Verfassungsschutz SH darf künftig Wohnräume überwachen
Nach mehr als drei Jahrzehnten bekommt Schleswig-Holstein ein neues Verfassungsschutzgesetz. Der Geheimdienst erhält weitreichende neue Befugnisse – von der Wohnraumüberwachung bis zur Datenerfassung 14‑Jähriger. Was genau geplant ist.