Simson-Reimporte dürfen in Sachsen-Anhalt künftig gefahren werden
Für bestimmte Simson-Reimporte gelten in Sachsen-Anhalt künftig dieselben Übergangsregelungen wie für ursprünglich in der DDR zugelassene Fahrzeuge. Damit können die betreffenden Mopeds weiterhin mit den für DDR-Fahrzeuge geltenden Geschwindigkeits- und Fahrerlaubnisregelungen gefahren werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug einem DDR-Typ entspricht, spätestens am 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gebracht wurde und verkehrssicher ist. Damit ... we