Zwangsübernachtung im Flugzeug ohne strafrechtliche Folgen
Die unfreiwillige Übernachtung Hunderter Passagiere in Flugzeugen am Münchner Flughafen wird keine strafrechtlichen Folgen haben. Nach der Prüfung des Polizeiberichts zum Vorfall im Februar sei das Verfahren ergebnislos eingestellt worden, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Landshut auf Nachfrage mit. Es gebe keine ausreichenden Hinweise, dass jemand durch sein Verhalten verfolgbare Straftaten begangen haben könnte.
«Unbeteiligter Dritter» hatte Prü