Verwaltungsgerichtshof hebt gemeindliches Radl-Verbot auf
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag ein Radfahr-Verbot der oberbayerischen Gemeinde Straßlach-Dingharting an einer steilen Ausflugsstrecke aufgehoben. Bergab mussten Radfahrer in Richtung Isar bisher auf einer Länge von rund 600 Metern absteigen. Die Gemeinde hatte das mit der hohen Unfallgefahr begründet. Dagegen klagte ein Radfahrer aus München.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ die Revision nicht zu. Die Gemeinde Stra&s