Die Staatsregierung hat beim Aufstellen des Haushalts für 2022 in einem zentralen Punkt gegen die Schuldenbremse der Bayerischen Verfassung verstoßen. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden und damit einer Klage der AfD-Landtagsfraktion teilweise stattgegeben. Weil die Staatsregierung die gerügten sogenannten Kreditermächtigungen aber am Ende tatsächlich nicht in Anspruch nahm, bleibt das Urteil ohne praktische Folgen: Es muss nichts rückabgewick