Urteil: Kinder dürfen Spielplätze auch allein nutzen
Die Stadt Kempten hat Kindern in den vergangenen beiden Jahren unzulässig den uneingeschränkten Zugang zu Spielplätzen, Bolzplätzen und anderen Grünanlagen verweigert. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat deswegen nun eine entsprechende Regelung in der Grünanlagensatzung der Stadt vom Juli 2024 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Wie das Gericht mitteilte, hatte eine Privatperson gegen die Satzung geklagt. Unzulässig ist de