In einem Berufungsprozess um einen aus Rache konstruierten Plagiatsvorwurf hat das Landgericht München I den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Taten wie Betrug, Verleumdung und Urkundenfälschung lastete die Strafkammer dem 72-jährigen Mediziner an, der nach Überzeugung des Gerichts den Leiter der Münchner Rechtsmedizin, Matthias Graw, diskreditieren wollte. Zudem muss der Verurteilte eine Schadenswiedergutmachung an das O