Das Urteil zum Tod der 19-jährigen Maria Köhler vor fast 42 Jahren ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung habe Revision eingelegt, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Aschaffenburg. Damit muss sich nun voraussichtlich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.
Das Gericht hatte den Angeklagten vergangene Woche Montag (29.6.) wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der 67-Jährige hat in dem Verfahren gestanden, die angehende Krankenschwester am 30. Ju