Lange Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung und Drogenhandels
Das Landgericht München I hat einen 26-Jährigen wegen bewaffneten Drogenhandels und fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Dabei konnte die Kammer nicht klären, ob der Angeklagte bei dem tödlichen Schuss im Rahmen einer Drogenübergabe überhaupt noch am Tatort anwesend war. Aber er habe dem Schützen die Waffe überlassen und damit eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung begangen, betonte die Kam