Kein Schmerzensgeld für Sturz von Balance Board bei Messe
Nach einem Sturz von einem Balancierbrett bei einer Freizeitmesse in München ist ein Mann mit einer Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen die Standbetreiberin gescheitert. Das Landgericht München I teilte mit, die Zivilkammer habe keine Pflichtverletzung der Standbetreiberin rund um den Vorfall festgestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Braucht ein Balancierbrett Hinweise auf Sturzgefahr?
Der Kläger hatte demnach argumentiert, dass wegen der Gefahr durch das Sport