Zu lange her, verjährt: Das Landgericht Regensburg hat die Schmerzensgeld-Klage eines früheren Mitgliedes der Domspatzen abgewiesen. Der Mann bekam vom Bistum Regensburg Anerkennungsleistungen, weil seine Angaben zum sexuellen Missbrauch und zu Misshandlungen in den frühen 1990er Jahren in der Vorschule des weltberühmten Knabenchors glaubwürdig erschienen. Doch vor Gericht geht er nun leer aus. Gefordert hatte er rund 400.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall &nda