Gericht: Stadt darf Öffnung von Automatenläden begrenzen
Die Stadt Regensburg darf die Öffnungszeiten von Automatenläden an Sonn- und Feiertagen begrenzen. Drei Eilanträge gegen eine entsprechende Regelung der Stadt seien abgelehnt worden, teilte das Verwaltungsgericht Regensburg mit.
Das Rathaus hatte Betreibern im November 2025 verboten, Automatenläden an Sonn- und Feiertagen vor 8.00 Uhr und nach 16.00 Uhr zu öffnen. Drei Betreiber hatten ihre Automatenläden trotzdem weiter außerhalb dieser Zeiten betrieben