Bayern bekommt Commercial Court für Wirtschaftsverfahren
Mit dem sogenannten Commercial Court stehen am Oberlandesgericht im München ab dem 1. Juni zwei neue spezialisierte Senate für größere nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten zur Verfügung. Dies hat das bayerische Kabinett nach Angaben der Staatskanzlei beschlossen. Nach Angaben von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) seien die neuen Senate aber nur für Streitwerte von mindestens 500.000 Euro zuständig.
Zuständigkeit zunächst auf