Ausrutschen bei Massage im Betrieb ist kein Arbeitsunfall
Der Sturz einer Mitarbeiterin im betriebseigenen Massageraum während der Arbeitszeit ist kein Arbeitsunfall. Das Sozialgericht München urteilte in einem entsprechenden Fall. Die Begründung: Wer ein freiwilliges Massageangebot im Betrieb wahrnimmt, handle vor allem aus persönlichem Interesse an Erholung und Entspannung, teilte das Gericht mit.
Die Richter stellten demnach klar, dass weder die Kostenübernahme der Massage durch den Arbeitgeber noch die Freistellung wäh