Das Läuten der Kirchenglocken gehört zu Bayern wie das Oktoberfest: Einem Einwohner einer Marktgemeinde im Landkreis Kelheim, der nahe einer katholischen Pfarrkirche lebt, ist das viertelstündliche Zeitschlagen zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr allerdings viel zu laut – er klagte deswegen. Allerdings ohne Erfolg, denn das Landgericht Regensburg wies die Unterlassungsklage in erster Instanz ab. Der Mann ging gegen diese Entscheidung in Berufung und scheiterte nun auch vor dem O