Alkohol beim Bewerbungsgespräch ist jetzt Pflichtverletzung
Empfänger von Sozialleistungen wie der neuen Grundsicherung können künftig Leistungen gekürzt bekommen, wenn sie ungepflegt oder unter Alkohol zum Vorstellungsgespräch erscheinen. Das geht aus einer aktualisierten Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter hervor. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung berichtet.
Pflichtverletzungen von Leistungsempfängern in der Grundsicherung sind in Paragraf 31 des Sozialgesetzbuches II geregelt. Eine solche