Der Strafbefehl gegen einen AfD-Stadtrat von Würzburg, der mehrmals eine Parole der verbotenen Partei der Nationalsozialisten (NSDAP) gerufen hat, ist rechtskräftig. Damit muss der 56-Jährige eine Geldstrafe über 60 Tagessätze zu je 70 Euro berappen, wie das Amtsgericht Würzburg mitteilte.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichte