Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Aktuell besteht eine hohe Waldbrandgefahr; daher gilt das Verbot von sogenannten Daxenfeuern. Betroffen sind der Landkreis Miesbach und der Landkreis Rosenheim Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte er