Strukturvertrieb scheitert vor Gericht: Maklerpool-Anbindung ist kein Wettbewerbsverstoß
Der Wechsel vom gebundenen Vertrieb in die Maklerschaft darf bereits während der Kündigungsfrist vorbereitet werden. Der bloße Abschluss einer Anbindungsvereinbarung mit einem Maklerpool stellt noch keinen Wettbewerbsverstoß dar. Entscheidend ist, ob der Vermittler tatsächlich für die Konkurrenz tätig wird. weiterlesen