Muss Elementarversicherer für allmählichen „Erdrutsch“ zahlen?
Die Kundin einer Wohngebäudeversicherung mit Elementarbaustein, die Risse an ihrem Besitz festgestellt hatte, machte Reparaturkosten von rund 115.000 Euro geltend. Der Rechtsstreit hierzu beschäftigt jetzt auch den Bundesgerichtshof. mehr ...