Ablösung von Versorgungsregelungen – Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit: dreistufiges Prüfungsschema
Sollen Versorgungsregelungen abgelöst werden, ist Arbeitgebern zu empfehlen, die Grundsätze der sogenannten „Drei-Stufen-Theorie“ des Bundesarbeitsgerichts genau zu beachten. Andernfalls besteht das Risiko erheblicher Nachforderungen von Versorgungsberechtigten und gegebenenfalls von Hinterbliebenen, so Dirk Murski, Syndikusrechtsanwalt bei der Longial GmbH, im Gastbeitrag. weiterlesen