Wegen Gelbringfalter und Haselmaus: Speicherteich am Götschen darf vorerst nicht erweitert werden
Jetzt herrscht Gewissheit: Dem Eilantrag des Bund Naturschutzes gegen die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses zur Erweiterung des Speicherteichs der Beschneiungsanlage am Götschen hat das Verwaltungsgericht München stattgegeben. Die Vollziehung ist gestoppt, bis das VG München den Fall entschieden hat. Ärger gab es auch deswegen, weil Bäume trotz des laufenden Verfahrens bereits gefällt wurden.