Der Europäische Gerichtshof verpflichtet Polen, die Ehe zweier Männer anzuerkennen, die in Deutschland geheiratet haben.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Ein EU-Mitgliedstaat muss die Ehe zweier gleichgeschlechtlicher Unionsbürger anerkennen, wenn diese rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurde.Im konkreten Fall hatten zwei polnische Männer 2018 in Berlin geheiratet und beantragten die Umschreibung ihrer Eheurkunde im polnis