Eine vergessene Ausgabe, eine falsche Zahl oder eine nicht angegebene Einkunft: Fehler in der Steuererklärung passieren schnell. Wer sie rechtzeitig bemerkt, kann seine Angaben berichtigen. Doch was gilt, wenn der Steuerbescheid schon vorliegt oder die Einspruchsfrist sogar abgelaufen ist?