Grenzkontrollen: Gericht erklärt Kontrollen für rechtswidrig – sie finden dennoch weiterhin statt
Das Verwaltungsgericht München hat deutsche Grenzkontrollen in drei Fällen nachträglich beanstandet. Trotz des Urteils müssen Betroffene die Kontrollen vorerst weiter dulden, bis die schriftliche Begründung vorliegt und mögliche rechtliche Folgen geklärt sind.