Dürfen Reisevermittler einen Teil der erhaltenen Provision als Rückvergütung an Kunden weitergeben? Ja, sie dürfen, urteilten die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf jetzt und bestätigten vorherige Urteile. Wir haben Reisebüro-Chefs gefragt, welche Konsequenzen sie daraus ziehen.
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