Die jüngsten Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte zu den Corona-Überbrückungshilfen (Ü-Hilfen) sorgen bei Reisebüros und weiteren touristischen Unternehmen für große Unsicherheit. Insbesondere die Urteile des OVG Münster zur Überbrückungshilfe IV sowie zur Coronabedingtheit von Umsatzeinbrüchen bei der Überbrückungshilfe III könnten „weitreichende Folgen für laufende Schlussabrec