HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus dem Raum Lohne (Oldenburg); 2.400 Euro Geldstrafe für rund 1.050 Euro zu viel erhaltene Leistungen
Hauptzollamt Osnabrück [Newsroom]
Osnabrück (ots) - Vierzig Tagessätze zu je 60 Euro, mithin insgesamt 2.400 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Vechta für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Der inzwischen ... Lesen Sie hier weiter...Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell