DPolG Hessen: Polizeigewerkschaft sieht Verfassungswidrigkeit beim Besoldungsgesetz
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Wiesbaden (ots) - Wiesbaden. Der Hessische Landtag hat das neue Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz beschlossen. Die Bezüge steigen rückwirkend zum 1. Juli 2026 um 3,02 Prozent, die Grundgehälter mindestens um 110 Euro. Zum 1. Oktober ... Lesen Sie hier weiter...Original-Content von: DPolG Hessen, übermittelt durch news aktuell