Bundesrat definiert Eckwerte für Stromabkommen mit der EU
Der Bundesrat hat Eckwerte zur Umsetzung des geplanten Stromabkommens mit der Europäischen Union definiert. So sollen Haushalte und kleinere Unternehmen bis zu einem Verbrauch von 50 Megawattstunden pro Jahr und Arbeitsstätte in der Grundversorgung bleiben dürfen.