Verwalter ohne Amt / Auch faktischer Verwalter haftet für Schäden
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]
Berlin (ots) - Wer die Geschäfte einer Wohnungseigentümergemeinschaft führt, kann sich seinen Pflichten nicht dadurch entziehen, dass er formal gar nicht wirksam zum Verwalter bestellt wurde. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern ... Lesen Sie hier weiter...Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell