BGH bestätigt: Mindestlaufzeit der Glasfaseranschlüsse beginnt ab Vertragsabschluss
Wer sich für einen Glasfaseranschluss entscheidet, muss oftmals mit Verzögerungen rechnen. Es kann Monate oder sogar Jahre dauern, bis die Leitung steht. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt aber bereits bei Vertragsabschluss, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt.