Krankentagegeld: 42 Tage Karenzzeit im Mutterschutz unwirksam
Das Landgericht (LG) Mönchengladbach hat eine 42-tägige Karenzzeit in einer Krankentagegeldversicherung während des Mutterschutzes für unwirksam erklärt. In einem Kommentar hat sich Rechtsanwalt Bj...