BGH-Entscheidung: Urteil gegen Ex-MDR-Unterhaltungschef Udo Foht rechtskräftig
Das Urteil gegen den ehemaligen MDR-Unterhaltungschef Udo Foht wegen Betrugs und Bestechlichkeit ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verworfen.