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Berlin (ots) - Die deutschen Pflegekassen lehnen Widersprüche oft zu Unrecht ab. Wird der Antrag auf die Zuweisung eines Pflegegrades abgewiesen, können Versicherte Widerspruch einlegen. Dieser wird jedoch häufig nur mit pauschalen Begründungen ... Lesen Sie hier weiter...Original-Content von: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt durch news aktuell